Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
Das Engagement von E-REPAIR im Kampf gegen Korruption
Jeder Mitarbeiter und Direktor muss den Inhalt dieser Richtlinie lesen und verstehen und sich in Übereinstimmung mit ihren Regeln sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften verhalten.
E-REPAIR hat dieses Antikorruptionsmodell in Übereinstimmung mit ethischen Standards und mit internationalen und nationalen Vorschriften zur Verhinderung von Korruption in all ihren Formen, ob direkt oder indirekt, sowie Integrität, Transparenz und Korrektheit bei der Durchführung implementiert Geschäftstätigkeiten. Das Modell wurde durch Beschluss des Board of Directors von E-REPAIR genehmigt und gleichzeitig die für die Umsetzung des Modells verantwortlichen Personen identifiziert. E-REPAIR fördert so weit wie möglich die Annahme und Einhaltung der in diesem Modell definierten Standards durch die mit dem Unternehmen verbundenen Unternehmen oder Einheiten (Konsortien, temporäre Vereinigungen, Joint Ventures usw.). Ab dem Datum der Umsetzung dieses Modells müssen alle Vereinbarungen mit Dritten im Allgemeinen, die E-REPAIR gegenüber Dritten vertreten sollen, spezifische Klauseln zur Einhaltung der in diesem Modell festgelegten Verhaltensregeln enthalten.
1.2 Ziele und Inhalte
E-REPAIR verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Ethikkodex, seine Aktivitäten in Übereinstimmung mit ethischen Grundsätzen und den geltenden Gesetzen durchzuführen. Ein Werkzeug zu haben, das die Grundsätze und Richtlinien definiert, die für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den Bestimmungen der wichtigsten internationalen Antikorruptionsvorschriften ('FCPA' Foreign Corrupt Practices Act und 'UKBA' UK Bribery Act) und mit den geltenden Bestimmungen festgelegt werden in den Ländern, in denen E-REPAIR tätig ist, und wie von der Unternehmensleitung definiert, ist für E-REPAIR äußerst wichtig. Dieses Anti-Korruptions-Modell wird implementiert, um einen systematischen Regulierungsrahmen für die Anti-Korruption bereitzustellen, auf den sich E-REPAIR bezieht, um aktive und passive Korruption zu verhindern und insbesondere Geld, Vorteile und/oder andere Vorteile anzubieten und zu erhalten, oder geleistete oder erhaltene Zahlungen von Personen, die im Namen oder Auftrag des Unternehmens in Bezug auf Geschäftsaktivitäten handeln, um die Einhaltung der Antikorruptionsvorschriften sicherzustellen. Das Modell wird daher ein Leitfaden sein, der sich mit den Korruptionsrisiken befasst, die bei der Ausübung von Geschäftsaktivitäten auftreten können. Es sollte auch beachtet werden, dass E-REPAIR sich verpflichtet, diese einzuhalten, falls die Bestimmungen des örtlichen Rechts restriktiver als dieses Modell sind. Jedoch ist kein Modell in der Lage, alle potenziellen Situationen zu regulieren, die tatsächlich auftreten könnten. Mitarbeiter werden daher ermutigt, ihre Vorgesetzten um Informationen zu bestimmten Tatsachen und Umständen zu bitten, die diese Probleme betreffen könnten.
Es gibt weltweit mehrere Antikorruptionsgesetze. Die Bestechung von Amtsträgern gilt in fast allen Ländern als Straftat; In manchen Ländern gilt auch die Bestechung von Amtsträgern aus anderen Ländern als Straftat. Darüber hinaus ist in vielen Ländern auch die Bestechung zwischen Privatpersonen verboten. Italien, mit dem jüngsten Gesetz Nr. 190 vom 6.11.2012 zur Umsetzung der Bestimmungen des Straßburger Übereinkommens vom 27.1.1999. Die Antikorruptionsgesetze in Kürze::
- Im Allgemeinen verbieten Antikorruptionsgesetze Zahlungen, die entweder direkt oder indirekt geleistet werden – einschließlich Zahlungen an Personen, die wissen, dass diese Zahlung mit einem Amtsträger oder einer Privatperson geteilt wird – sowie Angebote oder Versprechungen einer Zahlung oder Ähnliches Vorteil für Zwecke der Korruption an Amtsträger oder Privatpersonen;
- Antikorruptionsgesetze verlangen von Unternehmen, dass sie sich ausstatten und Bücher, Aufzeichnungen und Buchhaltungsunterlagen führen, die mit angemessenen Details die Vorgänge, Ausgaben (auch wenn sie aus buchhalterischer Sicht nicht „erheblich“), Akquisitionen und Veräußerungen genau und korrekt widerspiegeln Vermögenswerte.
Es sollte auch beachtet werden, dass zur Maximierung der Wirksamkeit der Sanktionen das Unternehmen und seine Mitarbeiter als gesamtschuldnerisch für alle Verstöße gegen die Antikorruptionsgesetze haftbar gemacht werden.
2.2 Rollen und Verantwortlichkeiten
Alle Empfänger müssen dieses Antikorruptionsmodell lesen, verstehen und umsetzen. Dieses Modell wird regelmäßig überprüft, wenn die nationalen und internationalen Anti-Korruptionsvorschriften, die als Best Practices bezeichnet werden, Änderungen oder rechtswissenschaftlichen Interpretationen unterliegen. Die aktualisierte Version dieses Modells ist auf der E-REPAIR-Webseite unter https://www.e-repair.com verfügbar. Wenn Klarstellungen zum Inhalt des Modells – einschließlich der Anwendung der darin enthaltenen Maßnahmen – zu den italienischen Antikorruptionsgesetzen oder zu den in dem Land, in dem die Gruppe tätig ist, geltenden Gesetzen oder zur Anwendung der enthaltenen Bestimmungen erforderlich sind in diesem Modell in Bezug auf die Antikorruptionsbestimmungen des Landes, in dem man tätig ist, oder für andere Informationen werden alle Empfänger aufgefordert, sich an die Unternehmensleitung zu wenden.
- Anti-Korruptions-Einheit
2.3 Das Sanktionsregime
Die im Antikorruptionsmodell enthaltenen Richtlinien und Verfahren bilden einen integralen Bestandteil des Compliance-Programms des Unternehmens von E-REPAIR. Jeder Angestellte oder Freiberufler, der sich nicht an die Bestimmungen dieses Modells hält oder kein bekanntes oder vermutetes rechtswidriges Verhalten meldet, muss je nach Art des Verstoßes mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden (einschließlich der im geltenden Arbeitsvertrag aufgeführten Sanktionen, Kündigung und Aussetzung von der Arbeit und rechtliche Schritte).
Manager müssen ihre Mitarbeiter aktiv ermutigen, die in diesem Modell enthaltenen Richtlinien und Verfahren einzuhalten, ohne Beweise für Verstöße zu ignorieren. Sie werden disziplinarischen Maßnahmen unterzogen, wenn sie feststellen oder Grund zu der Annahme haben – aus begründeten Gründen – dass ein durch diese Richtlinien und Verfahren verbotenes Verhalten von Mitarbeitern unter ihrer Aufsicht begangen wird, ohne abschreckende Maßnahmen zu ergreifen oder die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
- einen Amtsträger, einen Beamten des öffentlichen Dienstes oder eine Privatperson dazu zu bringen, eine Funktion öffentlicher Art oder eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Konzernunternehmens missbräuchlich auszuführen, oder ihn dafür zu belohnen, dass er diese ausgeführt hat;
- eine Amtshandlung (oder Unterlassung) eines Amtsträgers oder Beamten des öffentlichen Dienstes oder eine Entscheidung unter Verletzung einer Amtspflicht zu beeinflussen;
- um ein Geschäft oder einen unfairen Vorteil in Bezug auf Geschäftsaktivitäten zu erlangen, zu sichern oder aufrechtzuerhalten;
- ein Geschäft oder einen unfairen Vorteil nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für persönliche Interessen oder für ein Familienmitglied oder einen Bekannten zu erlangen, zu sichern oder aufrechtzuerhalten – unter Verletzung von Treuepflichten;
- allgemeiner gegen geltende Gesetze verstoßen.
Die Einhaltung des Antikorruptionsmodells ist für alle Mitarbeiter von E-REPAIR und, soweit es betroffen ist, für Partner, relevante Dritte und Dritte im Allgemeinen, die für E-REPAIR arbeiten, obligatorisch; und besonders:
- Die Mitarbeiter von E-REPAIR sind jeweils für den sie betreffenden Teil für die Einhaltung des Antikorruptionsmodells verantwortlich. Darüber hinaus sind die Teamleiter dafür verantwortlich, die Einhaltung derselben durch ihre Mitarbeiter zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern, zu identifizieren und zu melden;
- Keine Aktivität, die gegen dieses Antikorruptionsmodell und/oder die Antikorruptionsgesetze verstößt, wird in jedem Fall dadurch gerechtfertigt oder toleriert, dass sie in einer bestimmten Branche und/oder in den Ländern als „üblich“ angesehen wird die das Unternehmen betreibt. Unter Verletzung dieses Modells kann keine Leistung auferlegt oder akzeptiert werden;
- alle Dritten, die gegen dieses Antikorruptionsmodell und/oder die Antikorruptionsgesetze verstoßen, unterliegen den vertraglichen Bestimmungen (wie Vertragsaussetzung, Schadensersatz, Vertragsbeendigung, Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit E-REPAIR);
- Die Geschäftsbedingungen der Jobs werden in keiner Weise berührt, wenn das Personal von E-REPAIR sich weigert, ein Verhalten anzunehmen, das im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Antikorruptionsmodells und/oder den Antikorruptionsgesetzen steht, selbst wenn diese Weigerung den Schaden verursacht hat einer Geschäftsmöglichkeit oder hatte andere nachteilige Folgen für das Geschäft.
3.1 Öffentliche Verwaltung
Die vielen Geschäfte zwischen dem Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen (im Folgenden auch als „PA“ bezeichnet) können potenzielle Risikosituationen schaffen, da E-REPAIR für tatsächliche oder versuchte Korruptionshandlungen haftbar gemacht werden kann, die mit Amtsträgern unternommen oder versucht werden ungerechtfertigte Vorteile verlangen, um pflicht- oder dienstpflichtwidrig zu handeln.
Die Geschäfte mit der öffentlichen Verwaltung beziehen sich hauptsächlich auf die folgenden Kategorien:
- Geschäfte, bei denen der PA der Kunde eines Projekts ist – diese Beziehungen können zu einem Korruptionsrisiko bei der Auftragsvergabe, der Vertragsabwicklung oder in jeder anderen Phase des Projekts führen, wie z Ingenieur oder die Genehmigung von Änderungen, Erweiterungen, Varianten, Reklamationen, fehlerhaften oder nicht vorhandenen Arbeiten, Tests usw.;
- Einholung administrativer Maßnahmen, wenn die PA verantwortlich ist – diese Aktivitäten können zu Korruptionsrisiken führen, während der Aktivitäten zur Einholung von Dokumenten/Genehmigungen, die von der PA ausgestellt werden (einschließlich Lizenzen, Genehmigungen, Registrierungen, Konzessionen und andere Genehmigungen, die für das Geschäft erforderlich sind), der Import oder Export von Waren, die Verwaltung von Gesundheits- oder Sicherheitsinspektionen usw.;
- die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber der PA – die Notwendigkeit, diese Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Umsetzung behördlicher Anforderungen, der Durchführung spezifischer Inspektionen und der Abgabe von Erklärungen usw. kann zu Korruptionsrisiken führen;
- Inspektionen oder Kontrollen durch die PA – die Bearbeitung von Anfragen während Inspektionen, Kontrollen, Überprüfungen und Untersuchungen usw., um deren Verwaltung E-REPAIR-Manager gebeten werden, könnte Risiken für das Unternehmen mit sich bringen;
- Rechtsstreitigkeiten – Streitigkeiten mit den Stellen der öffentlichen Verwaltung und Privatpersonen können Situationen hervorrufen, die ein Korruptionsrisiko in den Beziehungen zu den Behörden beinhalten.
E-REPAIR verbietet jegliche Form von unangemessenen Zahlungen, Zuwendungen oder anderen Vorteilen an einen Amtsträger, die gegen das Antikorruptionsmodell und geltende Antikorruptionsgesetze verstoßen, selbst wenn sie ausdrücklich verlangt werden oder in bestimmten Umgebungen üblich sind, und dies führt zu jedweder Art von Nachteil für E-REPAIR oder sein Personal. E-REPAIR verlangt auch von seinen Mitarbeitern, dass sie unverzüglich alle rechtswidrigen Anfragen von Amtsträgern oder Zweifel darüber, wie die Beziehungen zu ihnen zu handhaben sind, melden.
3.2 Dritte
E-REPAIR verlangt, dass alle Beziehungen zu Dritten (Auftragnehmern, Beratern, Lieferanten und anderen natürlichen Personen, juristischen Personen und anderen Einheiten), die im Rahmen der Geschäftstätigkeit unterhalten werden, von Fairness und Transparenz geprägt sind und auf nachvollziehbaren Informationsquellen beruhen, und zwar sie halten die Antikorruptionsgesetze und alle anderen anwendbaren Gesetze ein.
3.2.1 Lieferanten und Kunden
Korruptionsaktivitäten, die von oder zugunsten von E-REPAIR-Lieferanten (einschließlich Subunternehmern) oder Kunden durchgeführt werden, unterliegen den Antikorruptionsgesetzen und können eine Haftung für E-REPAIR selbst nach sich ziehen, da sie als korruptionsgefährdet gelten. Ein Kunde könnte beispielsweise verlangen, dass das Unternehmen mit einem bestimmten Lieferanten zusammenarbeitet, mit dem der Kunde eine Beziehung hat, um persönliche Vorteile zu erlangen. E-REPAIR verbietet jegliches Verhalten, das im Widerspruch zu den Grundsätzen des Antikorruptionsmodells steht, wofür E-REPAIR nicht haftbar gemacht werden kann.
Um solche Verhaltensweisen zu verhindern – die potenziell schädlich für die Interessen und Rechte des Unternehmens sind – verlangt E-REPAIR von allen seinen Lieferanten und Kunden, dass sie beim Tragen die vom Unternehmen festgelegten ethischen Standards und die geltenden Gesetze, einschließlich der Antikorruptionsgesetze, einhalten Geschäftsaktivitäten mit E-REPAIR.
Wenn die Gegenpartei über ein eigenes Organisations-, Management- und Kontrollmodell gemäß Gesetzesdekret 231/2001 (im Folgenden auch als Organisationsmodell bezeichnet), ein Antikorruptionsmodell oder einen Ethikkodex verfügt, überprüft E-REPAIR, ob die Grundsätze eingehalten werden die darin enthaltenen spiegeln die von E-REPAIR übernommenen wider.
E-REPAIR wird den Vertrag bei Verstößen gegen die Antikorruptionsgesetze oder die im Vertrag vorgesehenen Antikorruptionspflichten kündigen.
In Bezug auf Beratungs- und Dienstleistungsverträge verlangt E-REPAIR, dass Verhaltenspraktiken angewendet werden, die auf den Grundprinzipien von Ehrlichkeit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Informationsquellen basieren, auch in Übereinstimmung mit den Antikorruptionsgesetzen und allen anderen anwendbaren Gesetzen.
Insbesondere werden die folgenden Grundsätze angenommen:
- die Anbieter solcher Dienstleistungen dürfen nur natürliche oder juristische Personen oder Organisationen sein, zuverlässig und mit ausgezeichnetem Ruf;
- E-REPAIR hat das Recht, bei Verstößen gegen die Bestimmungen und/oder ethischen Grundsätze Kontrollen der Tätigkeit des Vertragspartners durchzuführen;
- Alle Vereinbarungen müssen die Klausel „Verwaltungshaftung“ enthalten und den Berater/Fachmann ausdrücklich auffordern, die Grundsätze des Ethikkodex und des Antikorruptionsmodells von E-REPAIR zu übernehmen;
- es werden keine Honorare oder Provisionen an Berater oder freie Mitarbeiter gezahlt, die nicht mit den für das Unternehmen erbrachten Dienstleistungen oder dem erteilten Auftrag und den marktüblichen oder durch Berufstarife festgelegten Bedingungen/Praktiken vereinbar sind;
Der Beschaffungsprozess und die damit verbundenen Aktivitäten werden detailliert in den E-REPAIR-Unternehmensverfahren geregelt. Diese Verfahren und Richtlinien legen die Rollen und Verantwortlichkeiten der Hauptakteure in diesem Prozess fest und legen die Bedingungen für eine faire, transparente Auswahl und Verwaltung von Lieferanten sowie Verfahren für deren Berichterstattung und Kontrolle sowie die Verwaltung wichtiger Dokumentation und Überwachung fest Zahlungen.
3.3 Bedeutende Dritte
Relevanter Dritter ist jede juristische Person oder natürliche Person, die kein Angestellter ist, die im Namen und/oder im Auftrag von E-REPAIR handelt und die bei der Durchführung Kontakt mit einem Amtsträger oder einer privaten Einrichtung haben könnte /ihre Tätigkeit im Namen und/oder im Auftrag von E-REPAIR. Die wesentlichen Drittparteien fallen unter die folgenden Kategorien:
- Partner (in Joint Ventures, Konsortien, Zweckgesellschaften etc.)
- Berater, professionelle Dienstleister und Freiberufler, die aufgrund der ausgeübten Tätigkeiten Kontakte zu einem öffentlichen Amtsträger oder einer privaten Einrichtung im Namen und/oder im Auftrag von amtlichen oder privaten Einrichtungen im Namen und/oder im Auftrag haben der E-REPARATUR
- Dritte, die an außergewöhnlichen Transaktionen beteiligt sind.
Relevante Dritte müssen die in diesem Modell enthaltenen Grundsätze einhalten. E-REPAIR verbietet jegliches Verhalten, das im Widerspruch zu den Grundsätzen des Antikorruptionsmodells steht, wofür E-REPAIR nicht haftbar gemacht werden kann. Um solche Verhaltensweisen zu verhindern, die potenziell schädlich für die Interessen und Rechte des Unternehmens sind, verlangt E-REPAIR von Dritten, dass sie bei der Durchführung von Geschäftsaktivitäten mit E-REPAIR die geltenden Gesetze, einschließlich der Antikorruptionsgesetze, einhalten. E-REPAIR führt vor der Genehmigung die entsprechenden Prüfungen durch, um festzustellen, ob ein relevanter Dritter handelt oder ein konkretes Risiko besteht, dass er gegen dieses Antikorruptionsmodell oder andere E-REPAIR-Richtlinien verstößt, des Ethikkodex oder geltender Gesetze. E-REPAIR verlangt insbesondere, dass vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem Relevanten Dritten die folgenden Bewertungen durchgeführt werden:
- eine eingehende Due-Diligence-Inspektion des bedeutenden Dritten wird durchgeführt;
- Während der Due-Diligence-Phase muss bei Auftreten von Warnsignalen überprüft werden, ob die Probleme angemessen gelöst wurden oder ob geeignete Maßnahmen zur Absicherung von E-REPAIR ergriffen wurden;
- Überwachung während der Geschäftsbeziehung oder Transaktion mit dem bedeutenden Dritten, bei der Prüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Gegenpartei weiterhin die Anforderungen des Modells erfüllt.
E-REPAIR kann mit juristischen Personen zusammenarbeiten, um Aufträge zu gewinnen, zu entwickeln oder zu verwalten, auch auf der Grundlage einer etwaigen Auferlegung der lokalen Gesetzgebung der Länder, in denen sie tätig ist. Ein Partner ist eine juristische Person, die die mit einer Investition verbundenen Risiken oder die Gewinne oder das Eigentum an einer Transaktion teilt. Diese Arten der Zusammenarbeit können entweder in Form von Zweckgesellschaften erfolgen, die nach lokalem Recht zulässig sind, oder in Form von Joint Ventures und anderen Partnerschaftsvereinbarungen.
Für E-REPAIR ist es wichtig, seine potenziellen Partner zu kennen und in der Lage zu sein, alle bestehenden oder potenziellen Risiken einzuschätzen, die sich aus einer Gegenpartei ergeben, die nicht in Übereinstimmung mit den von E-REPAIR festgelegten ethischen Grundsätzen handelt. In diesem Sinne verlangt das Unternehmen von allen seinen Mitarbeitern, Managern und Direktoren, der Auswahl und Bewertung seiner Partner besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Dieses Antikorruptionsmodell, das einen integralen Bestandteil davon bilden soll, legt die Anforderungen für die Auswahl, Verhandlung und Überwachung der von diesen Partnern durchgeführten Aktivitäten fest. Diese Verhaltensgrundsätze gelten für alle Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Partnern.
3.3.2 Berater, professionelle Dienstleister und Freiberufler
E-REPAIR kann sich zur Ausübung seiner Tätigkeit Beratern, professionellen Dienstleistern und freien Mitarbeitern bedienen. Wenn diese Stellen im Namen und/oder im Auftrag von E-REPAIR handeln und Kontakte zu einer öffentlichen oder privaten Stelle haben, fallen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in die Kategorie der bedeutenden Dritten und müssen daher ausgeführt werden weitere Kontrollen und Kontrollen.
Es ist wichtig, Berater, professionelle Dienstleister und Freiberufler zu bewerten, und es müssen Informationen darüber eingeholt werden, ob einige von ihnen Aktivitäten durchgeführt haben, die durch das Antikorruptionsmodell verboten sind, oder ob es vernünftige Möglichkeiten gibt, dass dies der Fall sein könnte.
Die Due-Diligence-Verfahren definieren die Kriterien und Kontrollverfahren, die darauf abzielen, die Risiken zu bewerten, die mit der Aufnahme von Beziehungen zu Beratern, professionellen Dienstleistern und Freiberuflern verbunden sind.
3.3.4 Dritte, die an außergewöhnlichen Transaktionen beteiligt sind
Bei außergewöhnlichen Transaktionen wie einer Fusion, Übernahme oder Veräußerung kann E-REPAIR eine Due Diligence des an der Transaktion beteiligten Unternehmens durchführen.
Diese Tätigkeit, die auch durch externe Berater durchgeführt wird, umfasst insbesondere:
- gründliche Due Diligence zur Feststellung der Integrität des an der Transaktion beteiligten Unternehmens und der Inhaber der Hauptgeschäftsstellen;
- die Aufnahme von Informationen über den „Korruptionswahrnehmungsindex“ in die vom Due-Diligence-Prozess geforderte Risikobewertung zur Korruptionsbekämpfung, um das wahrgenommene Ausmaß der Korruption in der Branche und in dem Land, in dem das Zielunternehmen tätig ist, zu bewerten;
- gegebenenfalls eine forensische Überprüfung, um innerhalb des an der Transaktion beteiligten Unternehmens Mängel im internen Kontrollsystem und/oder verdächtige Transaktionen (wie z. usw.).
3.4 Sonderzahlungen
E-REPAIR verbietet die Zahlung oder das direkte oder indirekte Versprechen von Zahlungen, Vorteilen oder anderen Vorteilen an Beamte, um routinemäßige und nicht diskretionäre Dienstleistungen zu beschleunigen, zu bevorzugen oder sicherzustellen, die ansonsten ein normaler Teil ihrer Pflichten wären, wie z. B.:
- Einholen von nicht diskretionären Geschäftsgenehmigungen;
- nicht diskretionäre Verfahren wie Zollverfahren oder Visa;
- die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.
3.5 Sponsoring
Sponsoring-Aktivitäten unterliegen den Antikorruptionsvorschriften. E-REPAIR achtet auf mögliche persönliche und/oder geschäftliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Sponsoring-Aktivitäten, die das Unternehmen einem Korruptionsrisiko aussetzen könnten.
Sponsoring kann nur gewährt werden, wenn es zu den Projekten gehört, die den alleinigen Zweck haben, die Marke zu fördern, Sichtbarkeit und einen positiven Ruf für E-REPAIR zu schaffen.
Um sicherzustellen, dass Sponsoring nicht einen Vorteil für einen Dritten verschleiern kann, um einen ungerechtfertigten Vorteil für das Unternehmen zu erlangen, sind alle Sponsoringverträge schriftlich abzufassen.
E-REPAIR hat Methoden zur Autorisierung, Festlegung und Verwaltung von Sponsorenverträgen etabliert, die die folgenden Grundsätze erfüllen müssen:
- potenzielle Partner des Sponsorings müssen mit der gebotenen Sorgfalt geprüft werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden;
- Partner in Sponsorenverträgen dürfen nur bekannte, zuverlässige Personen (oder Neugründer, z. B. bei Start-ups) mit gutem Ruf sein;
- Patenschaftsverträge bedürfen der Schriftform.
3.6 Politische Zuwendungen
Politische Zuwendungen können zu höheren Bestechungs- und Korruptionsrisiken führen.
Insbesondere könnten sie missbräuchlich verwendet werden, um einen Vorteil zu erlangen oder aufrechtzuerhalten, z. B. um einen Vertrag, eine Genehmigung oder Lizenz zu erhalten, politische Entscheidungen zu lenken usw. E-REPAIR verbietet jede direkte oder indirekte Form von Druck oder Einfluss auf Politiker und hat im Einklang mit den Bestimmungen des Ethikkodex ein Verbot der Zahlung direkter oder indirekter Zuwendungen an politische Parteien, Bewegungen, Komitees oder andere politische oder gewerkschaftliche Organisationen oder an deren Vertreter.
3.7 Wohltätige Spenden
Spenden an einen Amtsträger oder eine Privatperson können ein Risiko für das Unternehmen darstellen, wenn sie darauf abzielen, ein Geschäft zu erhalten oder aufrechtzuerhalten oder sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.
Spenden für wohltätige Zwecke fallen in den Bereich von Projekten im Zusammenhang mit sozialer Solidarität, humanitären Zwecken, sozioökonomischem Nutzen, wissenschaftlicher Forschung, Bildung, dem Schutz und der Entwicklung des natürlichen oder künstlerischen Erbes oder sie müssen dazu bestimmt sein, Veranstaltungen oder Einrichtungen von bedeutender sozialer Bedeutung zu unterstützen oder Umweltwert.
Diese Auszahlungen erfordern keine Gegenleistung.
E-REPAIR hat Betriebsverfahren für die Genehmigung und Auszahlung von Spenden eingerichtet, die die folgenden Grundsätze erfüllen müssen:
- allfällige Interessenkonflikte im zu fördernden Projekt sind zu prüfen;
- die Begünstigten müssen bekannt und zuverlässig sein und einen ausgezeichneten Ruf haben;
- Die Übereinstimmung jedes Beitrags mit den Antikorruptionsgesetzen und den geltenden Gesetzen wird überprüft.
Gegebenenfalls kann der Begünstigte aufgefordert werden, Zusicherungen und Garantien in Bezug auf die Verwendung der Spenden abzugeben, oder muss erforderlichenfalls aufgefordert werden, andere Berichtsinstrumente bereitzustellen, damit die gespendeten Mittel überwacht werden können.
3.8 Unterhaltungs- und Bewirtungskosten, Geschenke und andere Vorteile
3.8.1 Unterhaltungs-, Reise- und Bewirtungskosten
Besuche in der Zentrale, Besprechungen außerhalb des Büros und andere geschäftsbezogene Transaktionen, die die Zahlung oder Erstattung von Reisekosten und damit verbundenen Ausgaben durch das Unternehmen (z Direktoren eines Kunden oder eines Geschäftspartners und/oder eines Lieferanten können ein Korruptionsrisiko darstellen.
Unterhaltungs- und Bewirtungskosten sind Kosten, die E-REPAIR beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen für Einzelpersonen, Unternehmen oder Dritte entstehen, die durch Marketingaktivitäten gerechtfertigt sind oder darauf abzielen, die Marke des Unternehmens zu fördern. Ihr Hauptmerkmal ist, dass es keine Gegenleistung geben darf.
Alle Bewirtungskosten müssen genau und transparent in den Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens mit ausreichenden Details erfasst werden. Sie müssen durch angemessene Unterlagen belegt werden, aus denen die Namen der Begünstigten und der Zweck der Zahlung hervorgehen.
Die Bewirtungskosten müssen angemessen und in gutem Glauben getätigt werden und die folgenden Merkmale aufweisen:
- sie dürfen nicht bar bezahlt werden;
- sie dürfen nicht durch den Wunsch motiviert sein, unangemessenen Einfluss auszuüben oder eine Gegenleistung zu erwarten;
- sie müssen den allgemein anerkannten Standards der geschäftlichen Höflichkeit entsprechen;
- sie müssen im Einklang mit den Unternehmensverfahren, den Antikorruptionsgesetzen und den geltenden Vorschriften stehen;
- sie müssen durch rechtmäßige geschäftliche Zwecke gerechtfertigt sein und ihr Hauptzweck darf nicht der Besuch einer Touristenattraktion oder ein Besuch im persönlichen Interesse der Empfänger des Geldes sein.
3.8.2 Geschenke und Präsente
Geschenke oder andere Vorteile dürfen im Rahmen der üblichen geschäftlichen Höflichkeit gegeben oder angenommen werden, wenn sie die Integrität und/oder den Ruf einer Partei nicht gefährden und wenn sie von einem unparteiischen Beobachter nicht so interpretiert werden können, dass sie eine Verpflichtung zur Dankbarkeit begründen sollen oder um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. E-REPAIR hat ein Verbot verhängt, direkt oder indirekt Geschenke jeglicher Art zu machen oder anzunehmen, die darauf abzielen, einen unangemessenen Vorteil zu erlangen, sei es persönlich oder geschäftlich, oder Geschenke, die als solche interpretiert werden könnten.
Die einzigen erlaubten Geschenke aus Höflichkeitsgründen sind:
- von geringem Wert sind oder den Umständen des Empfängers entsprechen;
- nach Treu und Glauben und gemäß der angemessenen Praxis gegeben;
- im Einklang mit allgemein anerkannten geschäftlichen Höflichkeitsstandards (z. B. Weihnachtspakete) stehen oder Werbe-/Demonstrationszwecken dienen;
- nicht in bar bezahlt werden;
- im Einklang mit Unternehmensverfahren, Antikorruptionsgesetzen und geltenden Vorschriften.
Darüber hinaus müssen alle angebotenen oder erhaltenen Geschenke und Geschenke nachverfolgt und ihr Wert sowie die beteiligten Subjekte/Unternehmen (oder Begünstigten und Zuwendungsgeber) angegeben werden.
3.9 Rechnungswesen und Buchhaltung
Die wichtigsten Antikorruptionsgesetze stellen spezifische Anforderungen an die Buchhaltung, teilweise um Zahlungen oder Einnahmen, die zum Zwecke der Korruption getätigt wurden, zu verhindern und offenzulegen.
E-REPAIR wendet Verfahren an, um sicherzustellen, dass die Buchführung den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen entspricht, indem die jeder Transaktion zugrunde liegenden Tatsachen vollständig und transparent wiedergegeben werden. Alle Kosten, Gebühren, Einnahmen, Einnahmen, Zahlungen und Ausgabenverpflichtungen müssen unverzüglich vollständig und genau aufgezeichnet werden und müssen über angemessene Belegdokumente verfügen, die in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Anforderungen des internen Kontrollsystems ausgestellt werden.
Das Personal von E-REPAIR verpflichtet sich niemals, eine Rechnung für Dienstleistungen auszustellen, die nicht erbracht wurden oder vom Zweck des Vertrages abweichen, oder ungewöhnliche, übermäßige, schlecht beschriebene oder schlecht dokumentierte Ausgaben zu bezahlen.
Es dürfen keine Buchhaltungsunterlagen oder andere Dokumente im Zusammenhang mit einer Transaktion geändert oder in irgendeiner Weise geändert werden, die die wahre Natur der Transaktion unklar oder falsch machen könnte.
Es wird keine Zahlung im Namen von E-REPAIR für Arbeiten oder Dienstleistungen genehmigt und/oder geleistet, wenn ausdrücklich oder implizit vereinbart wurde, dass ein Teil der Zahlung für einen anderen Zweck als den in der Dokumentation zur Unterstützung der Zahlung beschriebenen verwendet werden soll . Versteckte oder nicht erfasste Gelder und Konten sind verboten. Diese Anforderungen gelten für alle Transaktionen, unabhängig von ihrer Höhe.
Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter alle Anforderungen erfüllen, die für die Erstellung und Einreichung von Spesenabrechnungen gelten.
Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Modell wendet E-REPAIR jedoch die von den geltenden Gesetzen vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen an.
4.1 Einstellung und Verwaltung von Personal
E-REPAIR regelt den Personalauswahl-, Einstellungs- und Managementprozess in einer Weise, die sicherstellt, dass die Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Professionalität, Transparenz und Korrektheit sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetze und Vorschriften durchgeführt wird.
Diese Tätigkeiten werden nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:
- Personal muss auf der Grundlage der geschäftlichen Anforderungen eingestellt werden, unterstützt durch die ordnungsgemäße Genehmigung durch Parteien mit Entscheidungsbefugnissen;
- die Kandidaten müssen von mehreren Personen mit unterschiedlichen Profilen bewertet werden, und die Ergebnisse des gesamten Bewertungsprozesses müssen angemessen aufgezeichnet werden;
- die ethische Zuverlässigkeit der Kandidaten und das Fehlen potenzieller oder aktueller Interessenkonflikte sind zu prüfen;
- Die Vergütung und etwaige Boni müssen mit der Rolle, den Verantwortlichkeiten und den Unternehmensrichtlinien übereinstimmen.
4.2 Personalschulung
Um ein angemessenes Bewusstsein und Verständnis für die Inhalte dieses Modells zu verbreiten, verlangt E-REPAIR von allen Mitarbeitern in Management-, Verwaltungs-, Leitungs- und Kontrollpositionen die Teilnahme an einem obligatorischen Antikorruptions-Schulungsprogramm. Das Schulungsprogramm wird entsprechend ihrer Position in korruptionsgefährdeten Tätigkeiten moduliert.
Das Schulungsprogramm wird von der Personalabteilung verwaltet.
E-REPAIR verlangt außerdem, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Einstellung und wann immer dies als notwendig erachtet wird (z. B. nach wesentlichen Änderungen des Inhalts des Antikorruptionsmodells und/oder der Antikorruptionsgesetze), Schulungen zu diesem Antikorruptionsmodell und zur Antikorruption durchgeführt werden -Korruptionsgesetze, um das Bewusstsein für die Grundsätze, Verpflichtungen und deren Umsetzung zu schärfen.
Die Personalabteilung ist verantwortlich für die Planung des Kurses, die Aufbewahrung des bereitgestellten Materials und die Registrierung der Teilnehmer sowie für die Aufbewahrung aller Informationen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen.
Das Antikorruptionsmodell ist unter https://www.e-repair.com verfügbar.
- Erkennung und Trennung von Tätigkeiten/Prozessen durch Implementierung sowohl von organisatorischen Instrumenten, wie etwa der Trennung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, als auch von Instrumenten für den Zugriff auf Informationen und Daten, deren Verfügbarkeit von den den Mitarbeitern zugewiesenen Verantwortlichkeiten abhängen muss;
- Verabschiedung und Umsetzung angemessener interner Vorschriften zur Festlegung der Betriebsverfahren für wesentliche Prozesse und Aktivitäten;
- Identifizierung von Personen, die zur Durchführung bestimmter Kontroll- und Autorisierungstätigkeiten qualifiziert sind, und Zuweisung geeigneter Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Einklang mit den zugewiesenen Aufgaben;
- Rückverfolgbarkeit aller durchgeführten Vorgänge und Führung von Buchungsunterlagen und Büchern.
Die Überwachung zielt darauf ab, die Einhaltung des Antikorruptionssystems als Ganzes zu überprüfen, einschließlich der Einhaltung des Antikorruptionsmodells. Die Personalabteilung berichtet an die Geschäftsführung.
Wann immer es dies für angemessen hält und von den Unternehmensverfahren vorgeschrieben wird, informiert es die Geschäftsleitung über bedeutende Umstände und Tatsachen oder alle dringenden Probleme im Zusammenhang mit dem Modell, die während der Überwachungstätigkeiten aufgetreten sind.
Die Anti-Corruption Legal Support Unit überprüft dieses Modell regelmäßig, um seine Wirksamkeit sicherzustellen.
Das E-REPAIR-Personal muss alle mutmaßlichen oder offensichtlichen Verstöße gegen dieses Antikorruptionsmodell und/oder interne und/oder externe Vorschriften, ethische Grundsätze oder Antikorruptionsgesetze durch das Unternehmen, einen Kollegen, einen freiberuflichen Mitarbeiter oder a Dritten, einschließlich aller rechtswidrigen Aufforderungen oder Angebote zu unangemessenen Zahlungen, die von ihnen erhalten wurden.
Meldungen sind sowohl an die Antikorruptionsstelle als auch an die Aufsichtsbehörde zu richten.
Die Meldungen können wie folgt erfolgen:
- anonymes Formular auf der E-Repair-Website, Rubrik Anti-Korruption
Im Falle der Weigerung der Mitarbeiter, gegen dieses Antikorruptionsmodell zu verstoßen, werden keine disziplinarischen Sanktionen verhängt, selbst wenn dies dazu führt, dass E-REPAIR Geschäfte verloren gehen oder ihre Pläne negativ beeinflusst werden.
E-REPAIR duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter, der einen mutmaßlichen Vorfall rechtswidrigen Verhaltens meldet.
Den Whistleblowern wird Schutz vor jeder Form von Vergeltung, Diskriminierung oder Bestrafung garantiert, vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtungen und des Schutzes der Rechte des Unternehmens oder der Einzelpersonen im Falle einer instrumentellen Nutzung oder bösgläubiger Anschuldigungen.
Beratung - Dienstleistungen zur Bereitstellung einer Fachmeinung oder professioneller Dienstleistungen intellektueller Art, die darauf abzielen, Richtlinien, Aktionspläne oder Durchführbarkeitsstudien zur Unterstützung von Managemententscheidungen zu bestimmten Themen (z Fachwissen.
Bedeutender Kontakt - Jeder direkte oder indirekte Kontakt in Bezug auf:
- jede Beziehung zu einem Amtsträger;
- Ermittlungen, Inspektionen, Genehmigungen, Registrierungen der öffentlichen Verwaltung;
- alle potenziellen oder derzeitigen Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung oder jede Tätigkeit, an der eine Verwaltungsbehörde oder ein Unternehmen beteiligt ist, das sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer öffentlichen Verwaltung, einer politischen Partei oder einer internationalen öffentlichen Organisation befindet;
- jede andere Verhandlung, Vereinbarung oder Sitzung mit einem Verwaltungsorgan oder einer internationalen öffentlichen Organisation oder einem öffentlichen Amtsträger, mit Ausnahme von Treffen, bei denen es nicht um die Unterstützung einer Position geht, wenn diese Treffen mit einem öffentlichen Amtsträger stattfinden, der in seinem Ministeramt handelt, Verwaltungs- oder Rechtsfähigkeit und ausschließlich zu dem Zweck, um eine Auslegung oder Stellungnahme zur Anwendung von Vorschriften, zur Erläuterung von Verfahren, zur Vorlage von Dokumenten bei der Verwaltung oder zu rechtlichen Aspekten eines privaten Unternehmens zu bitten;
- jeder Kontakt mit Privatpersonen in Spitzenpositionen oder Personen, die direkt der Leitung oder Aufsicht eines der obersten Führungskräfte innerhalb eines Unternehmens oder Konsortiums unterstellt sind und der das Geben, Empfangen oder Versprechen von Geld oder anderen Vorteilen für sich selbst oder für andere beinhalten kann um Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die die Pflichten der vorgenannten Subjekte verletzen, mit Schaden für das Unternehmen, dem sie angehören;
- andere ähnliche Aktivitäten.
Direkte Korruption - Korruptionshandlung, die direkt von einer Person an eine andere verübt wird.
Indirekte Korruption - Korruptionshandlung durch einen Dritten, der im Auftrag einer anderen Person handelt.
Passive Korruption - Handlung, die von einer Person beschlossen wird, die direkt oder indirekt Versprechungen erhält, erbittet oder annimmt, um einen wirtschaftlichen Vorteil oder einen anderen Vorteil von einem Amtsträger oder einer privaten Partei für sich selbst oder für Dritte zu erhalten, zu handeln oder zu verweigern, in Übereinstimmung mit ihren Pflichten oder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter Verletzung ihrer Dienstpflichten oder der Treuepflicht.
Sorgfaltspflicht - Im Kontext der Anti-Korruption bedeutet dies, innerhalb der gesetzlichen Grenzen genügend Beweise zu sammeln, um feststellen zu können, ob ein Partner die von E-REPAIR definierten Anti-Korruptions-Anforderungen unter Bezugnahme auf das aktuelle Verfahren erfüllt. Diese Bewertungstätigkeit kann auch regelmäßig durchgeführt werden, um nützliche Elemente für die Bewertung der Gegenpartei zu sammeln. Erleichterung – siehe „Erleichterte Zahlung“.
Öffentlicher Vertreter dies bezieht sich in der Regel auf alle Amtsträger, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gewählte oder ernannte Amtsträger; alle Mitarbeiter oder anderen Personen, die im Auftrag oder im Namen eines Beamten, einer Körperschaft, einer Behörde oder eines Unternehmens handeln, die eine Regierungsfunktion ausüben; jeder Mitarbeiter oder jede andere Person, die im Namen eines Unternehmens handelt, das ganz oder teilweise von der Regierung gehalten oder kontrolliert wird; politische Parteien, Beamte, Angestellte oder andere Personen, die im Auftrag oder im Namen einer politischen Partei oder eines Kandidaten für ein öffentliches Amt handeln; alle Mitarbeiter oder Personen, die im Namen einer öffentlichen internationalen Organisation (wie den Vereinten Nationen oder der Weltbank) handeln. Diese Definition umfasst alle Beamten und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich im Besitz oder unter der teilweisen Kontrolle des Staates befinden, einschließlich aller Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden, die im Besitz des Staates sind, selbst wenn diese Unternehmen als Privatunternehmen geführt werden
Forensische Überprüfung - Kontrollen zur Feststellung und Bewertung etwaiger Mängel des internen Kontrollsystems und/oder verdächtiger Transaktionen Dritter, mit denen eine Geschäftsbeziehung aufgenommen werden soll.
Antikorruptionsgesetze - Antikorruptionsgesetze - umfassen das italienische Strafgesetzbuch, das Gesetzesdekret 231/2001 und andere anwendbare Bestimmungen, das FCPA, das UK Bribery Act und andere öffentliche und kommerzielle Gesetze gegen Korruption, die weltweit in Kraft sind, sowie internationale Antikorruptionsabkommen, wie z B. das Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.
Joint Venture – eine Vereinbarung zwischen einem oder zwei Unternehmen, auch aus verschiedenen Ländern, um ein bestimmtes Geschäftsziel zu erreichen, die Risiken zu teilen und ihre jeweiligen Fähigkeiten zu nutzen und darauf abzielt, Joint Ventures, Konsortien, temporäre Unternehmensverbände (ATI), Verbände, Kooperationsvereinbarungen oder zu gründen andere Unternehmen, einschließlich juristischer Personen, an denen E-REPAIR beteiligt ist.
Geschenk – unentgeltlich als einseitige Handlung ohne Gegenleistung überlassene Sache.
Erleichterte Zahlung – inoffizielle Zahlungen zugunsten eines Amtsträgers, um die Ausführung einer Routinetätigkeit oder einer Tätigkeit, die von Amtsträgern im Rahmen ihrer Pflichten vorgesehen ist, zu beschleunigen, zu erleichtern oder sicherzustellen.
Professionelle Leistung – Dienstleistungen intellektueller Art, die von Dritten erbracht werden müssen, um die Geschäftskontinuität sicherzustellen (z. B. Personalauswahl/-schulung, technischer Support, IT usw.), für die bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten oder Ressourcen erforderlich oder derzeit nicht verfügbar sind der Gesellschaft, oder die laut Gesetz Dritten anvertraut werden sollen.
E-REPARATUR-Verfahren – E-REPAIR-Verfahren, die Geschäftsprozesse regeln, auch um Korruptionsrisiken vorzubeugen.
Rote Flagge – alle Umstände oder Ereignisse, die einen Verstoß gegen die Antikorruptionsgesetze, die Grundsätze des Antikorruptionsmodells oder die Richtlinien in Bezug auf eine potenziell riskante Situation anzeigen können.
Gegenwärtig – siehe „Geschenk“.
Soziale Solidarität – kostenlose Aktivität zugunsten von „Menschen in Not und benachteiligten Gruppen“, um soziale Unterstützung, Gesundheitsfürsorge, Unterstützung bei der sozialen Rehabilitation und Schutz der Rechte anzubieten.
Bewirtungskosten – Bewirtungskosten (z. B. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) für Gastgeber, Kunden oder andere Parteien im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit.
Unterhaltungskosten – unentgeltliche Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die sich aus Beziehungsverpflichtungen und/oder Bewirtungspflichten ergeben, auf der Grundlage von Geschäftspraktiken in der Branche und in Bezug auf die Geschäftstätigkeit.
Bestechung – ein Angebot, eine Zahlung oder ein Versprechen von Wertgegenständen (z. B. Geld oder andere Vorteile), die den Empfänger dazu verleiten sollen, seine offizielle Position zu missbrauchen oder die Person bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beeinflussen und Anreize zu schaffen sie, unehrlich zu handeln.
Dritte Seite – eine natürliche oder juristische Person außerhalb von E-REPAIR (z. B. Lieferanten, Kunden usw.
Bedeutender Dritter – jede juristische oder natürliche Person, die kein Angestellter ist, die im Namen und/oder im Auftrag von E-REPAIR handelt und die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Kontakt zu einem Amtsträger oder einer privaten Einrichtung haben könnte im Namen und/oder im Auftrag von E-REPAIR (z. B. Partner von Joint Ventures, Berater, an außergewöhnlichen Transaktionen beteiligte juristische Personen usw.).
Einheit für Korruptionsbekämpfung – Einheit, die von der Geschäftsleitung geschaffen wurde und für die Bereitstellung von Informationen zu Fragen der Korruptionsbekämpfung und Erläuterungen zu folgenden Punkten verantwortlich ist:
- den Inhalt des Modells und der Richtlinien sowie die in Italien oder dem Land, in dem die Gruppe tätig ist, geltenden Antikorruptionsgesetze;
- die Anwendung der im Modell und in den Anti-Korruptions-Richtlinien enthaltenen Bestimmungen auch in Bezug auf die in dem Land, in dem sie tätig ist, geltenden Anti-Korruptions-Bestimmungen.