Terms & Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für den Kauf- und Verkaufsvertrag (im Folgenden nur noch „Vertrag“) von Waren und Dienstleistungen und werden mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung anerkannt.
Die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für Verkäufe, Umtausch, die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen und jede andere Art von Angeboten, die von E-Repair Srl mit Kunden mit Sitz, Wohnsitz oder fester und strukturierter Vertretung sowohl im Gebiet der abgeschlossen werden Italienische Republik und in der Republik San Marino sowie im Ausland.
Die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für Verkäufe, Umtausch, die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen und jede andere Art von Angeboten, die von E-Repair Srl mit Kunden mit Sitz, Wohnsitz oder fester und strukturierter Vertretung sowohl im Gebiet der abgeschlossen werden Italienische Republik und in der Republik San Marino sowie im Ausland.
- Werktag: Jeder Tag außer Samstag, Sonntag oder Feiertag in Italien.
- Startdatum: Startdatum des Vertrags, wie im Kostenvoranschlag festgelegt.
- Informationen: Informationen, die von einer Partei der anderen Partei in Ausführung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (ob mündlich, schriftlich oder auf andere Weise) offengelegt werden und für die sie nicht als vertraulich bestimmt sind oder als solche gehalten werden).
- Vertrauliche Informationen: Informationen, die von einer Partei der anderen Partei in Ausführung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt werden (ob mündlich, schriftlich oder auf andere Weise) und die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder als solche gehalten werden).
- Kostenvoranschlag/Kostenvoranschlag: Dies ist das Dokument, das die Spezifikationen der zu verkaufenden Dienstleistung oder des zu verkaufenden Produkts und das damit verbundene wirtschaftliche Angebot enthält.
- Vertrag: Der Vertrag über den Kauf und Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen. Der Vertrag bedeutet auch die Bestellung des Lieferanten und des Kunden, die von beiden Parteien angenommen wird, oder das Angebot des Lieferanten, das vom Kunden akzeptiert wird.
- Vertragspreis: Der im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag festgelegte Preis. Gemäß den geltenden Vorschriften ist die Mehrwertsteuer enthalten.
- Kunde: Die Person, die das Angebot des Lieferanten für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen annimmt oder deren Bestellung von Waren und Dienstleistungen vom Lieferanten angenommen wird.
- Lieferung: Datum Das Datum, an dem die Waren und Dienstleistungen vertragsgemäß zu liefern oder zu erbringen sind, oder im Falle eines Umtauschs die Frist, innerhalb derer der Kunde die umzutauschende Ware zu versenden hat.
- Technische Analyse: Dies ist die Produktanalyseaktivität, die in den Labors des Lieferanten durchgeführt wird, um den Zustand des Produkts festzustellen, ob es fehlerhaft ist oder nicht und ob das Produkt reparierbar oder regenerierbar ist oder nicht.
- Waren: Alle Waren oder Teile davon, die der Lieferant gemäß diesen Regeln und Bedingungen liefert.
- Monat: Dies bezieht sich auf einen Kalendermonat.
- Service: Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß vorheriger Vereinbarung erbracht werden.
- Anbieter: E-Repair S.r.l.
- E-Mail Lieferant: commerciale@e-repair.it
Sofern aus dem Zusammenhang nicht anders hervorgeht, ist jeder Verweis in diesen Regeln und Bedingungen auf:
- „schriftlich“ und die damit verbundenen Bedingungen beinhalten einen Verweis auf jede schriftliche Kommunikation.
- Ein Gesetz oder eine Bestimmung eines solchen ist ein Verweis auf diese Regel oder Bestimmung, die zum Zeitpunkt des Sachverhalts in Kraft ist.
- Eine „Partei“ oder „Teile“ bezieht sich je nach Wortlaut der Frist auf den Kunden, den Lieferanten oder beide.
- Im Singular verwendete Begriffe schließen den Plural ein und umgekehrt. • Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen auch das andere Geschlecht ein.
Der Preis der Produkte und Dienstleistungen wird im Kostenvoranschlag des Lieferanten zum Datum der Annahme der Bestellung des Kunden angegeben. Wenn der Lieferant einen anderen Preis für die Waren als den in der vom Lieferanten veröffentlichten Preisliste angegebenen angegeben hat, gilt der angegebene Preis gelten als Angebot ungeachtet der Preislisten und gelten daher nur für 30 Tage oder für die andere Frist, die der Lieferant ausdrücklich angeben darf. Der Lieferant behält sich das Recht vor, jederzeit vor Lieferung oder Ausführung der Dienstleistung - durch schriftliche Mitteilung an den Kunden - den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen aufgrund von Kostensteigerungen für den Lieferanten zu erhöhen, die auf Faktoren zurückzuführen sind, die nicht seiner Kontrolle unterliegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wechselkursschwankungen, Währungsausgleich). , Steueränderungen, erhebliche Erhöhung der Arbeits-, Material- oder sonstigen Produktionskosten, Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen für die Waren und Dienstleistungen die vom Kunden verlangt wurden, oder Verzögerungen, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wurden). Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise einschließlich der Kosten des Lieferanten für Verpackung und Transport, jedoch netto einer anwendbaren Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Verkaufssteuer oder ähnlichem, die von einer Behörde auferlegt oder hinzugefügt wird. Steuern, die für Waren oder Dienstleistungen zuständig sind, die der Kunde an den Lieferanten zahlen muss.
Unbeschadet etwaiger zwischen dem Kunden und dem Lieferanten schriftlich vereinbarter besonderer Bedingungen stellt der Lieferant eine Vorausrechnung aus und die Dienstleistung wird erbracht oder das Produkt wird nach Zahlung versandt, sowohl für die Kosten der Bestellung selbst als auch für alle technischen Kosten Analysen und sonstige Kosten. Der Kunde muss jedoch den Preis der Waren oder Dienstleistungen (abzüglich etwaiger vom Lieferanten gewährter Rabatte oder Gutschriften) innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist oder innerhalb der in der Bestellung festgelegten und vom Lieferanten akzeptierten Frist bezahlen. Die Zahlung erfolgt am Fälligkeitstag, auch wenn die Lieferung oder Leistung möglicherweise nicht stattgefunden hat und / oder das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist. Zahlungen müssen an den Lieferanten in den auf dem Annahmeformular oder in angegebenen Zahlungsmethoden erfolgen die vom Lieferanten ausgestellte Rechnung oder auf andere Weise zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Lieferant kann jedoch jederzeit den Abschluss eines Geschäfts ablehnen.
Die vom Lieferanten in Bezug auf die verkauften Waren und Dienstleistungen herausgegebenen Verkaufsunterlagen, Preislisten und sonstigen Dokumente sind freibleibend und stellen keine Verkaufsangebote dar. Kein Vertrag über den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ist für den Lieferanten bindend, es sei denn, er hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dokument ein Angebot zum Verkauf oder zur Erbringung von Dienstleistungen darstellt, oder er hat eine Bestellung des Kunden angenommen. Die Annahme durch E-Repair kann auch nach mündlicher Bestellung des Kunden durch rechtzeitige Zusendung der vom Kunden bestellten Ware erfolgen. Alle typografischen, materiellen oder anderweitig zufälligen Fehler oder Auslassungen in Verkaufsdokumenten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen vom Lieferanten herausgegebenen Dokumenten oder Informationen werden ohne Haftung seitens des Lieferanten korrigiert. Mitarbeiter oder Vertreter von E-Repair sind nicht befugt, Aussagen zu den Waren oder Dienstleistungen zu machen; der Kunde nimmt daher zur Kenntnis, dass er eine Nichterfüllung oder eine Verletzung aufgrund der vorgenannten unberechtigten Erklärungen nicht rügen kann.
Ab dem Startdatum muss der Lieferant – unter Berücksichtigung des festgelegten Preises – die im Kostenvoranschlag ausdrücklich bezeichneten Dienstleistungen mit der für ihre genaue Ausführung erforderlichen besonderen Sorgfalt erbringen. Wird eine „dringende“ Ausführung verlangt, muss diese ausdrücklich beantragt und akzeptiert werden, und es kann ein Zuschlag für die Leistung des Lieferanten verlangt werden, der mit dem Kunden vereinbart wird. Wird ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur angefordert, hat der Kunde die Ware auf seine Kosten sorgfältig verpackt an die vom Lieferanten angegebene Adresse zu senden. Innerhalb der festgelegten Frist führt der Lieferant die technische Analyse des Produkts durch und teilt den Preis für die Reparatur oder andere Dienstleistungen mit. Das Angebot ist 30 Tage gültig, danach verfällt es automatisch. Wenn der Kunde nach 30 Tagen immer noch an der Dienstleistung interessiert ist, hat der Lieferant das Recht, ein neues Angebot mit einem anderen Preis zu erstellen. Im Falle eines Eingriffs am Standort des Kunden muss dieser die Maschinen, das Zubehör und den Einsatzort angemessen halten, damit der Lieferant den angeforderten Eingriff vornehmen und in jedem Fall die Anforderungen des Kunden erfüllen kann auf die in der Interventionsbestätigung genannten Lieferungen und Leistungen. Die Maschine und/oder Anlage, an der der Eingriff durchgeführt werden muss, muss sich in einem Betriebsstillstand befinden und ausreichend vorbereitet sein und der gesamte Arbeitsbereich muss bereits für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten vorbereitet sein, auch durch die Verfügbarkeit von bereitgestelltem Personal durch den Kunden ggf. Der Kunde muss dem Techniker auch an seinem Industriestandort alle für die Durchführung des Eingriffs erforderlichen Geräte zur Verfügung stellen. Für den Einsatz beim Kunden vor Ort erstellt der Lieferant einen konkreten Kostenvoranschlag, der neben dem Stundensatz des Einsatzes auch die Kosten für eventuell verwendbare Ersatzteile sowie etwaige Reise- und Transportkosten, Raum- u Planke. des Technikers; diese Schätzung hat eine Dauer von 30 Tagen. Am Ende des Eingriffs wird vom Kunden ein Dokument unterzeichnet, das die Stunden des Eingriffs und die verwendeten Ersatzteile enthält. Alle tatsächlichen Kosten in Bezug auf Interventionsstunden, verwendete Ersatzteile, Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft werden im Detail der Interventionsrechnung aufgeführt. In jedem Fall der Nichtannahme des Kostenvoranschlags, der Nichtmitteilung der Annahme oder Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden oder für den Fall, dass das Produkt irreparabel ist, kann der Kunde die Rücksendung des Produkts auf eigene Kosten verlangen, und Anspruch auf Erstattung der Kosten für die durchgeführte Verifizierungstätigkeit schuldet der Kunde dem Lieferanten, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, eine Pauschale für die technische Analyseleistung zuzüglich aller anderen angefallenen Kosten nach 30 Tagen ab dem Datum der Senden des Angebots an den Kunden.
Die Spezifikation der Waren ist die in den Verkaufsunterlagen des Lieferanten angegebene, es sei denn, sie wird in der Bestellung des Kunden ausdrücklich geändert (wenn solche Abweichungen vom Lieferanten akzeptiert werden).
Die Waren werden in den im Vertrag angegebenen Einheiten geliefert. Kundenbestellungen, die in abweichenden Mengen eingehen, werden entsprechend angepasst. Die Abbildungen, Fotografien oder Beschreibungen, seien sie in den Katalogen, Prospekten, Preislisten oder anderen vom Lieferanten herausgegebenen Unterlagen enthalten, dienen nur der Beschreibung und sind in keinem Fall für die verbindlich des Herstellers oder des Lieferanten. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, falls dies erforderlich ist, um geltende Sicherheitsmaßnahmen oder andere gesetzliche oder behördliche Anforderungen zu erfüllen oder wenn die Waren auf der Grundlage einer bestimmten zu liefern sind Kundenwunsch. Keine Bestellung, die vom Lieferanten angenommen wurde, kann vom Kunden storniert werden, außer mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten vollständig schadlos hält für alle Verluste (einschließlich Gewinnverluste), Kosten (einschließlich Kosten für verwendete Arbeiten und Materialien), Schäden, Gebühren und Auslagen, die dem Lieferanten nach einer solchen Stornierung entstehen. Der Lieferant kann die Stornierung der Bestellung jederzeit ablehnen und die Erfüllung des Vertrages verlangen. Sieht der Vertrag auch vor, dass der Lieferant eine gebrauchte Ware vom Kunden zurücknimmt, muss dieser die gebrauchte Ware innerhalb von 15 Tagen an das Lager des Lieferanten senden der Auftragsbestätigung; In diesem Fall kann der Anbieter den Preis der gebrauchten Waren des Kunden von der Summe, die der Kunde dem Anbieter schuldet, absetzen. In diesem Fall kann der Anbieter den Preis der gebrauchten Waren des Kunden von der Summe, die der Kunde dem Anbieter schuldet, absetzen. In jedem Fall legen die Parteien fest, dass die abgeschlossenen Verträge als getrennt betrachtet werden und es daher zu zwei getrennten Verkäufen kommt: der erste vom Lieferanten an den Kunden und der zweite vom Kunden an den Lieferanten; Wenn also z Ist die vom Lieferanten abgeholte Ware aus irgendeinem Grund nicht reparierbar oder entspricht sie nicht den Wünschen desselben oder den Erklärungen des Auftraggebers, so hat dieser dem Lieferanten die volle Summe des Produktes (Auftragsgegenstandes) per Vorkasse zu zahlen Anbieter. Beim Lieferanten eingegangene Ware gilt „vorbehaltlich der Analyse und technischen Freigabe“ als zurückgenommen.
Die Waren werden in den im Vertrag angegebenen Einheiten geliefert. Kundenbestellungen, die in abweichenden Mengen eingehen, werden entsprechend angepasst. Die Abbildungen, Fotografien oder Beschreibungen, seien sie in den Katalogen, Prospekten, Preislisten oder anderen vom Lieferanten herausgegebenen Unterlagen enthalten, dienen nur der Beschreibung und sind in keinem Fall für die verbindlich des Herstellers oder des Lieferanten. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, falls dies erforderlich ist, um geltende Sicherheitsmaßnahmen oder andere gesetzliche oder behördliche Anforderungen zu erfüllen oder wenn die Waren auf der Grundlage einer bestimmten zu liefern sind Kundenwunsch. Keine Bestellung, die vom Lieferanten angenommen wurde, kann vom Kunden storniert werden, außer mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten vollständig schadlos hält für alle Verluste (einschließlich Gewinnverluste), Kosten (einschließlich Kosten für verwendete Arbeiten und Materialien), Schäden, Gebühren und Auslagen, die dem Lieferanten nach einer solchen Stornierung entstehen. Der Lieferant kann die Stornierung der Bestellung jederzeit ablehnen und die Erfüllung des Vertrages verlangen. Sieht der Vertrag auch vor, dass der Lieferant eine gebrauchte Ware vom Kunden zurücknimmt, muss dieser die gebrauchte Ware innerhalb von 15 Tagen an das Lager des Lieferanten senden der Auftragsbestätigung; In diesem Fall kann der Anbieter den Preis der gebrauchten Waren des Kunden von der Summe, die der Kunde dem Anbieter schuldet, absetzen. In diesem Fall kann der Anbieter den Preis der gebrauchten Waren des Kunden von der Summe, die der Kunde dem Anbieter schuldet, absetzen. In jedem Fall legen die Parteien fest, dass die abgeschlossenen Verträge als getrennt betrachtet werden und es daher zu zwei getrennten Verkäufen kommt: der erste vom Lieferanten an den Kunden und der zweite vom Kunden an den Lieferanten; Wenn also z Ist die vom Lieferanten abgeholte Ware aus irgendeinem Grund nicht reparierbar oder entspricht sie nicht den Wünschen desselben oder den Erklärungen des Auftraggebers, so hat dieser dem Lieferanten die volle Summe des Produktes (Auftragsgegenstandes) per Vorkasse zu zahlen Anbieter. Beim Lieferanten eingegangene Ware gilt „vorbehaltlich der Analyse und technischen Freigabe“ als zurückgenommen.
Der Lieferant kann nach besonderen Vereinbarungen mit dem Kunden gebrauchte oder fehlerhafte Produkte abholen. Diese Produkte könnten tatsächlich vom Kunden zur Reparatur, Regenerierung, Rückgewinnung einiger Komponenten oder zur Entsorgung an den Lieferanten übergeben werden. Je nach Fall können die Produkte nach Absprache mit dem Kunden und eventueller technischer Analyse verkauft werden. Der Verkauf dieser Produkte könnte durch spezifische schriftliche oder mündliche Verträge und Transportdokumente definiert werden, die den Grund für den Verkauf angeben. Auf der Grundlage etwaiger Verhandlungen kann der Kunde dem Lieferanten immer Rechnungen ausstellen oder der Kunde kann wählen, ob er die so beim Lieferanten aufgelaufenen Guthaben für den Kauf zukünftiger Waren oder Dienstleistungen verwenden möchte.
Die Lieferung der Waren erfolgt durch den Lieferanten mit eigenen Mitteln oder durch Kuriere an den im Angebot oder im Vertrag / in der Bestellung angegebenen Ort.
Für den Fall, dass im Vertrag oder in der Bestellung kein Lieferort angegeben ist, wird der Lieferant den Kunden nach der Lieferadresse fragen oder die Ware in seinen Lagern zur Abholung bereitstellen. Die Kosten für die Lieferung der Ware gehen stets zu Lasten des Kunden. Das im Kostenvoranschlag oder in der Bestellung angegebene Lieferdatum gilt als ungefähr und die Lieferzeit darf kein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sein, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich schriftlich von den Parteien festgelegt. Die Waren können vom Lieferanten vor dem Liefertermin geliefert werden, indem der Kunde mit angemessener Frist benachrichtigt wird. Wenn der Kunde die Waren oder einen Teil davon nicht am Liefertermin abnimmt und / oder die Anweisungen, Dokumente nicht zur Verfügung stellt , Lizenzen, Zustimmungen oder Genehmigungen, die für die rechtzeitige Lieferung der Waren erforderlich sind, ist der Lieferant berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden, auch per E-Mail, die Waren bei Dritten zu lagern oder Anweisungen zur Lagerung zu erteilen Parteien oder durch Einlagerung der Ware beim Spediteur. Von diesem Moment an geht das Risiko bezüglich der Waren auf den Käufer über und die Lieferung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem die Mitteilung gesendet wurde. In diesem Fall hat der Besteller dem Lieferanten alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich Lager- und Versicherungskosten, die durch diesen Ausfall entstehen, zu erstatten. Mit Wirkung ab dem Datum des Vertragsbeginns beginnt der Lieferant mit der Ausführung unter Berücksichtigung des gezahlten Preises und gemäß diesen Regeln und Bedingungen und denen, die im Kostenvoranschlag oder in seinen Anhängen festgelegt sind. Vor Annahme der Ware ist der Kunde verpflichtet Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Verpackung und melden Sie festgestellte Abweichungen schriftlich direkt dem Kurierdienst. Im Falle von Beschädigungen oder Manipulationen an der Verpackung kann der Kunde entscheiden, ob er die Ware unter Vorbehalt annimmt oder die Lieferung nicht annimmt, daher ist er verpflichtet, den Lieferanten per E-Mail über die festgestellten Anomalien und jede vollständige Nichtbeachtung zu informieren Annahme oder eines Teils der Ware, so dass letztere Ansprüche gegen den Spediteur geltend machen kann. Der Lieferant schließt jede Verantwortung und jeden Anspruch des Kunden für die Ware aus, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht als mangelhaft in der Verpackung erklärt hat.
Weitere Informationen finden Sie in den Transportbedingungen
Für den Fall, dass im Vertrag oder in der Bestellung kein Lieferort angegeben ist, wird der Lieferant den Kunden nach der Lieferadresse fragen oder die Ware in seinen Lagern zur Abholung bereitstellen. Die Kosten für die Lieferung der Ware gehen stets zu Lasten des Kunden. Das im Kostenvoranschlag oder in der Bestellung angegebene Lieferdatum gilt als ungefähr und die Lieferzeit darf kein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sein, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich schriftlich von den Parteien festgelegt. Die Waren können vom Lieferanten vor dem Liefertermin geliefert werden, indem der Kunde mit angemessener Frist benachrichtigt wird. Wenn der Kunde die Waren oder einen Teil davon nicht am Liefertermin abnimmt und / oder die Anweisungen, Dokumente nicht zur Verfügung stellt , Lizenzen, Zustimmungen oder Genehmigungen, die für die rechtzeitige Lieferung der Waren erforderlich sind, ist der Lieferant berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden, auch per E-Mail, die Waren bei Dritten zu lagern oder Anweisungen zur Lagerung zu erteilen Parteien oder durch Einlagerung der Ware beim Spediteur. Von diesem Moment an geht das Risiko bezüglich der Waren auf den Käufer über und die Lieferung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem die Mitteilung gesendet wurde. In diesem Fall hat der Besteller dem Lieferanten alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich Lager- und Versicherungskosten, die durch diesen Ausfall entstehen, zu erstatten. Mit Wirkung ab dem Datum des Vertragsbeginns beginnt der Lieferant mit der Ausführung unter Berücksichtigung des gezahlten Preises und gemäß diesen Regeln und Bedingungen und denen, die im Kostenvoranschlag oder in seinen Anhängen festgelegt sind. Vor Annahme der Ware ist der Kunde verpflichtet Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Verpackung und melden Sie festgestellte Abweichungen schriftlich direkt dem Kurierdienst. Im Falle von Beschädigungen oder Manipulationen an der Verpackung kann der Kunde entscheiden, ob er die Ware unter Vorbehalt annimmt oder die Lieferung nicht annimmt, daher ist er verpflichtet, den Lieferanten per E-Mail über die festgestellten Anomalien und jede vollständige Nichtbeachtung zu informieren Annahme oder eines Teils der Ware, so dass letztere Ansprüche gegen den Spediteur geltend machen kann. Der Lieferant schließt jede Verantwortung und jeden Anspruch des Kunden für die Ware aus, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht als mangelhaft in der Verpackung erklärt hat.
Weitere Informationen finden Sie in den Transportbedingungen
Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Käufer über:
Im ersten Fall ist der Lieferant berechtigt, erhaltene Beträge als Vertragsstrafe gemäß ART. 1525 II Komma StGB, ex lege als Schadensersatz bei Kündigung vorgesehen. Unbeschadet der Bestimmungen der ersten 3 Punkte dieses Absatzes übernimmt der Käufer die Risiken für den Vermögenswert ab dem Zeitpunkt der Lieferung EX ART. 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die in seinem Eigentum stehenden Waren nach Beendigung des Vertrages wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ermächtigt den Lieferanten unwiderruflich, während der üblichen Geschäftszeiten das Gelände des Kunden zu betreten, um die gelieferte, aber nicht vollständig bezahlte Ware abzuholen nach Prüfung auf Einhaltung der Archivierungs- und Kennzeichnungspflichten. In jedem Fall hat der Kunde die Rückgabe der im Eigentum des Lieferanten stehenden Waren und verwahrten Waren zu veranlassen, wenn:
Der Lieferant kann den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten zu übertragen.
- im Falle von Waren, die an die Räumlichkeiten des Lieferanten geliefert werden sollen, wenn der Lieferant dem Kunden schriftlich mitteilt, dass die Waren zur Lieferung verfügbar sind;
- bei Waren, die außerhalb des Betriebsgeländes des Lieferanten zu liefern sind, zum Zeitpunkt der Lieferung; für den Fall, dass der Käufer die Ware ab dem Zeitpunkt der Bestandsanzeige nicht abgenommen hat;
- im Falle von Waren, die vom Lieferanten installiert werden, wenn der Lieferant dem Kunden mitteilt, dass die Installation abgeschlossen ist. Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur tatsächlichen Zahlung des vereinbarten Preises (Verkauf mit Eigentumsvorbehalt Art. 1523 und SEGG CC). Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Fristen kann der Lieferant nach seiner Wahl den Vertrag mit Schadensersatz kündigen und die Rückgabe der Ware in dem Zustand verlangen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden befand (nebst der Originalverpackung und aller Begleitpapiere) oder die Aufforderung zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises und nicht bezahlt oder die fehlenden Raten.
Im ersten Fall ist der Lieferant berechtigt, erhaltene Beträge als Vertragsstrafe gemäß ART. 1525 II Komma StGB, ex lege als Schadensersatz bei Kündigung vorgesehen. Unbeschadet der Bestimmungen der ersten 3 Punkte dieses Absatzes übernimmt der Käufer die Risiken für den Vermögenswert ab dem Zeitpunkt der Lieferung EX ART. 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die in seinem Eigentum stehenden Waren nach Beendigung des Vertrages wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ermächtigt den Lieferanten unwiderruflich, während der üblichen Geschäftszeiten das Gelände des Kunden zu betreten, um die gelieferte, aber nicht vollständig bezahlte Ware abzuholen nach Prüfung auf Einhaltung der Archivierungs- und Kennzeichnungspflichten. In jedem Fall hat der Kunde die Rückgabe der im Eigentum des Lieferanten stehenden Waren und verwahrten Waren zu veranlassen, wenn:
- vom Lieferanten nach (teilweiser oder vollständiger) Nichtzahlung des vereinbarten Preises verlangt wird;
- Der Kunde, der den Preis der Ware noch nicht bezahlt hat, befindet sich in einem Insolvenzverfahren.
Der Lieferant kann den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten zu übertragen.
Für den Fall, dass der Kunde erst nach Erhalt des Produkts feststellt, dass er ein anderes Produkt als das benötigte bestellt hat, oder beabsichtigt, das Produkt zurückzusenden, hat er bis zu 15 Tage nach Erhalt des Produkts Zeit, um dies zu tun dem Lieferanten per E-Mail den Willen zu einer Produktänderung oder einer Rücksendung mitteilen, indem er die Angabe des Produkts, das Verkaufsdatum und den Code des Produkts eingibt, mit dem er die Änderung vornehmen möchte. Daher der Kunde hat ab dem Datum der Mitteilung der Änderung oder Rückgabe 15 Tage Zeit, um das Produkt an den Lieferanten zu senden, wobei auch darauf zu achten ist, es vorzugsweise in der Originalverpackung oder in einer anderen Verpackung zu verpacken, die das Produkt während des Transports schützen oder Beschädigungen vermeiden kann oder Feuchtigkeit ausgesetzt werden usw. In solchen Fällen gehen die Kosten und die Organisation des Versands des Produkts zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist weiterhin für die korrekte Verpackung des Produkts verantwortlich, damit es unversehrt ankommt, und für den Fall, dass das Produkt aufgrund einer falschen Verpackung des Produkts durch den Kunden beschädigt ankommt, was daher außerhalb der Verantwortung des Kuriers liegt , kann der Lieferant das Produkt nicht annehmen oder eine Gutschrift ausstellen. Während der Lieferung des Produkts wird der Lieferant die Unversehrtheit der Verpackung beurteilen und sollte er feststellen, dass die Verpackung beschädigt ist, kann er dies nach eigenem Ermessen tun , nehmen Sie das Produkt nicht oder nur mit Vorbehalt an.
Daher wird er dem Kunden den Zustand, in dem er das Produkt erhalten hat, mit Fotos schriftlich mitteilen und dass der Lieferant die Änderung aufgrund einer falschen Verpackung durch den Kunden oder eines falschen Transports durch den Kurier nicht akzeptieren kann und der Kunde dies tun muss Anspruch direkt gegenüber dem Kurier geltend machen, falls die Organisation des Versands und die Kosten dafür zu Lasten des Kunden gehen und das Produkt durch den Kurier manipuliert wird. Der Lieferant führt nach Erhalt des Produkts, unabhängig davon, ob die Verpackung intakt ist oder mit Vorbehalt angenommen wird, eine technische Analyse durch, um die Unversehrtheit und Funktionalität des Produkts festzustellen. Nachdem festgestellt wurde, dass das Produkt unbenutzt ist und ordnungsgemäß funktioniert oder keinen Elementen ausgesetzt wurde, die es beeinträchtigen könnten, stellt der Lieferant die Gutschrift über den vom Kunden ausgegebenen Betrag abzüglich der Pauschalkosten für die technische Analyse aus . Für den Fall, dass das Produkt verwendet, verschmutzt, fehlerhaft oder manipuliert wird, erstattet der Lieferant nach Benachrichtigung des Kunden die Kosten des Produkts abzüglich der Pauschalkosten für die technische Analyse und die damit verbundenen Aktivitäten für die Restaurierung durchgeführt werden müssen. des Produkts (z. B. technologisches Waschen, Reparaturen usw.). Der Lieferant behält sich eine maximale Frist von 60 Tagen ab der Überprüfung des Produktstatus vor, um die Banküberweisung aller dem Kunden entstandenen Kosten zu veranlassen. Nach Eingang der Mitteilung des Kunden über die Produktänderung prüft der Lieferant, ob das Produkt bereits lieferbar ist oder innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit regeneriert werden kann.
Der Kunde ist weiterhin für die korrekte Verpackung des Produkts verantwortlich, damit es unversehrt ankommt, und für den Fall, dass das Produkt aufgrund einer falschen Verpackung des Produkts durch den Kunden beschädigt ankommt, was daher außerhalb der Verantwortung des Kuriers liegt , kann der Lieferant das Produkt nicht annehmen oder eine Gutschrift ausstellen. Während der Lieferung des Produkts wird der Lieferant die Unversehrtheit der Verpackung beurteilen und sollte er feststellen, dass die Verpackung beschädigt ist, kann er dies nach eigenem Ermessen tun , nehmen Sie das Produkt nicht oder nur mit Vorbehalt an.
Daher wird er dem Kunden den Zustand, in dem er das Produkt erhalten hat, mit Fotos schriftlich mitteilen und dass der Lieferant die Änderung aufgrund einer falschen Verpackung durch den Kunden oder eines falschen Transports durch den Kurier nicht akzeptieren kann und der Kunde dies tun muss Anspruch direkt gegenüber dem Kurier geltend machen, falls die Organisation des Versands und die Kosten dafür zu Lasten des Kunden gehen und das Produkt durch den Kurier manipuliert wird. Der Lieferant führt nach Erhalt des Produkts, unabhängig davon, ob die Verpackung intakt ist oder mit Vorbehalt angenommen wird, eine technische Analyse durch, um die Unversehrtheit und Funktionalität des Produkts festzustellen. Nachdem festgestellt wurde, dass das Produkt unbenutzt ist und ordnungsgemäß funktioniert oder keinen Elementen ausgesetzt wurde, die es beeinträchtigen könnten, stellt der Lieferant die Gutschrift über den vom Kunden ausgegebenen Betrag abzüglich der Pauschalkosten für die technische Analyse aus . Für den Fall, dass das Produkt verwendet, verschmutzt, fehlerhaft oder manipuliert wird, erstattet der Lieferant nach Benachrichtigung des Kunden die Kosten des Produkts abzüglich der Pauschalkosten für die technische Analyse und die damit verbundenen Aktivitäten für die Restaurierung durchgeführt werden müssen. des Produkts (z. B. technologisches Waschen, Reparaturen usw.). Der Lieferant behält sich eine maximale Frist von 60 Tagen ab der Überprüfung des Produktstatus vor, um die Banküberweisung aller dem Kunden entstandenen Kosten zu veranlassen. Nach Eingang der Mitteilung des Kunden über die Produktänderung prüft der Lieferant, ob das Produkt bereits lieferbar ist oder innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit regeneriert werden kann.
Wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungen nicht leistet, hat der Lieferant unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Lieferanten zur Verfügung stehen, Anspruch auf:
- Den Vertrag beenden;
- Fordern Sie die Rückgabe des Vermögenswerts gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen an;
- Weitere Lieferungen oder Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an den Kunden auszusetzen;
- Verrechnen Sie die für verschiedene (noch zu liefernde) Waren oder Dienstleistungen eingezogenen Beträge mit dem fälligen und bereits verfallenen Betrag mit dem daraus resultierenden Recht, eine neue Zahlung für die noch zurückzugebenden Waren oder Dienstleistungen zu verlangen, und mit dem Recht, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, es sei denn nach Zahlung (gemäß Art. 1460 des Zivilgesetzbuches);
Der Lieferant haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Verluste, Schäden, Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche, die eine direkte oder indirekte Folge der Lieferung der Produkte und Dienstleistungen sind. Der Lieferant haftet in keinem Fall für den Verlust von Daten, Produktzubehör, externen Speichern und anderen Gegenständen, die vom Kunden versandt wurden und nicht ausdrücklich vom Lieferanten angefordert und in den Transportdokumenten enthalten sind. Der Produkt-Backup-Service wird vom Lieferanten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden als Zusatzleistung zu den angebotenen Wasch-, Reparatur- und Regenerierungs- und sonstigen Dienstleistungen des Unternehmens erbracht. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Produktdaten, falls der Kunde über keine Speichersicherung verfügt oder diese nicht ausdrücklich beim Anbieter angefordert hat, der diese als Zusatzleistung in Rechnung stellt. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für den Verlust der Backup-Dateien, nachdem der Anbieter diese an den Kunden geliefert hat und für den Fall, dass der Kunde den Anbieter nicht ausdrücklich aufgefordert hat, den Backup-Speicherdienst seines Geräts zu aktivieren. , im Archiv des Lieferanten. Der Kunde hält den Lieferanten schadlos für alle Schäden, Entschädigungen, Kosten und Ausgaben, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Geräten (einschließlich der von Dritten) sowie für technische Analysen und für die Reparatur oder Regenerierung der Geräte entstehen Produkt verursacht durch den Kunden, seine Techniker, Vertreter oder Angestellten. Der Lieferant haftet nicht für weitere Schäden oder Fehlfunktionen, die nicht bereits während der technischen Analyse festgestellt wurden und die beim Kunden eintreten oder aus Gründen, die von ihm abhängig sind. Es ist auch nicht verantwortlich für Verlust und / oder Zerstörung des Produkts selbst nach 6 Monaten Nichtannahme des Angebots und / oder Versäumnis, die Rückgabe des Produkts zu verlangen. Versäumte oder verspätete Lieferung: Versäumt es der Lieferant, die Waren zu versenden oder die Dienstleistungen oder eine davon bis zum festgesetzten Termin zu erbringen, ist seine Haftung für Schäden, die dem Kunden entstehen, in jedem Fall ausgeschlossen; wenn nicht im Rahmen des Rechts des Kunden, den Vertrag (jedoch ohne die Möglichkeit, eine Entschädigung zu verlangen) oder einen Teil davon zu kündigen, vorbehaltlich einer förmlichen Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an den Sitz des Lieferanten mit einer um in einer Frist von nicht weniger als Tagen zu erfüllen. 15. Im Falle der Nichtlieferung der Ware aufgrund des Spediteurs oder der Zollhaft ist jegliche Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. Die Parteien legen in jedem Fall und unbeschadet der vorstehenden Haftungsbeschränkungen fest, dass der maximal zu erstattende Betrag von Der Lieferant darf den Wert der verkauften Waren, im Falle der Ausführung der Dienstleistungen die Kosten der Dienstleistung nicht überschreiten.
Die Parteien vereinbaren Folgendes:
- Sie werden alle im Angebot oder in anderen Vereinbarungen enthaltenen Informationen vertraulich behandeln;
- Sie werden keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben;
- Sie werden keine vertraulichen Informationen für andere als die in diesen Regeln und Bedingungen der Vereinbarung vorgesehenen Zwecke verwenden;
- Garantieren, dass keiner seiner Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater eine Handlung vornehmen wird, die, wenn sie von dieser Partei vorgenommen würde, eine Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung darstellen würde.
Jede Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen an:
- jeder Subunternehmer oder Lieferant dieser Partei;
- jede Regierungsbehörde oder Regulierungsbehörde;
- Mitarbeiter oder Manager dieser Partei oder einer der oben genannten Personen, Parteien oder Organisationen nur in dem Umfang, der zur Erreichung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Zwecke erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, und in jedem Fall mit der Information derjenigen, die dies tun erhalten, dass die Informationen vertraulich sind, und von ihnen – mit Ausnahme öffentlicher Stellen – eine schriftliche Verpflichtung einzuholen, die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und sie nur für die Zwecke zu verwenden, für die die Offenlegung erfolgt.
Alle Mitteilungen gemäß diesen Regeln und Bedingungen und gemäß der Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und werden ordnungsgemäß berücksichtigt, wenn sie von oder im Namen eines von den Parteien ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters nach vorheriger Ankündigung unterzeichnet werden.
Keine der Parteien ist verantwortlich für Fehler oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie z. B. Stromausfall, Ausfall des Internetdienstanbieters, Streik, Bürgerunruhen, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Terrorakte , Kriegshandlungen, Pandemien, Maßnahmen der Regierung oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Parteien liegen.
Keine der Parteien ist verantwortlich für Fehler oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie z. B. Stromausfall, Ausfall des Internetdienstanbieters, Streik, Bürgerunruhen, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Terrorakte , Kriegshandlungen, Pandemien, Maßnahmen der Regierung oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Parteien liegen.
Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall, dass eine oder mehrere in diesen Regeln und Bedingungen enthaltene Bestimmungen als null oder nichtig, ungültig oder anderweitig nicht anwendbar anerkannt werden, diese Bestimmungen getrennt von den übrigen Regeln und Bedingungen betrachtet werden (und für die Verlängerung , aus dem Abkommen). Die übrigen Bestimmungen und die Vereinbarung gelten als gültig und wirksam.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Regeln und Bedingungen und einer früheren Version haben die Bestimmungen dieser Regeln und Bedingungen Vorrang, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Die Parteien erklären, dass die für die Auslegung dieses Vertrags gewählte Sprache Italienisch ist und dass das anwendbare Recht das italienische ist. Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, müssen die Parteien die im Gesetzesdekret geregelten Regeln für das Mediationsverfahren einhalten. 28/2010 und nachfolgende Änderungen, an eine dafür zuständige Stelle weiterzuleiten, die für das Gebiet gemäß Art. zuständig ist. 2 ff. desselben Gesetzesdekrets. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Livorno (LI).