Terms & Bedingungen
Die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für Verkäufe, Umtausch, die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen und jede andere Art von Angeboten, die von E-Repair Srl mit Kunden mit Sitz, Wohnsitz oder fester und strukturierter Vertretung sowohl im Gebiet der abgeschlossen werden Italienische Republik und in der Republik San Marino sowie im Ausland.
- Werktag: Jeder Tag außer Samstag, Sonntag oder Feiertag in Italien.
- Startdatum: Startdatum des Vertrags, wie im Kostenvoranschlag festgelegt.
- Informationen: Informationen, die von einer Partei der anderen Partei in Ausführung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (ob mündlich, schriftlich oder auf andere Weise) offengelegt werden und für die sie nicht als vertraulich bestimmt sind oder als solche gehalten werden).
- Vertrauliche Informationen: Informationen, die von einer Partei der anderen Partei in Ausführung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt werden (ob mündlich, schriftlich oder auf andere Weise) und die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder als solche gehalten werden).
- Kostenvoranschlag/Kostenvoranschlag: Dies ist das Dokument, das die Spezifikationen der zu verkaufenden Dienstleistung oder des zu verkaufenden Produkts und das damit verbundene wirtschaftliche Angebot enthält.
- Vertrag: Der Vertrag über den Kauf und Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen. Der Vertrag bedeutet auch die Bestellung des Lieferanten und des Kunden, die von beiden Parteien angenommen wird, oder das Angebot des Lieferanten, das vom Kunden akzeptiert wird.
- Vertragspreis: Der im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag festgelegte Preis. Gemäß den geltenden Vorschriften ist die Mehrwertsteuer enthalten.
- Kunde: Die Person, die das Angebot des Lieferanten für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen annimmt oder deren Bestellung von Waren und Dienstleistungen vom Lieferanten angenommen wird.
- Lieferung: Datum Das Datum, an dem die Waren und Dienstleistungen vertragsgemäß zu liefern oder zu erbringen sind, oder im Falle eines Umtauschs die Frist, innerhalb derer der Kunde die umzutauschende Ware zu versenden hat.
- Technische Analyse: Dies ist die Produktanalyseaktivität, die in den Labors des Lieferanten durchgeführt wird, um den Zustand des Produkts festzustellen, ob es fehlerhaft ist oder nicht und ob das Produkt reparierbar oder regenerierbar ist oder nicht.
- Waren: Alle Waren oder Teile davon, die der Lieferant gemäß diesen Regeln und Bedingungen liefert.
- Monat: Dies bezieht sich auf einen Kalendermonat.
- Service: Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß vorheriger Vereinbarung erbracht werden.
- Anbieter: E-Repair S.r.l.
- E-Mail Lieferant: commerciale@e-repair.it
Sofern aus dem Zusammenhang nicht anders hervorgeht, ist jeder Verweis in diesen Regeln und Bedingungen auf:
- „schriftlich“ und die damit verbundenen Bedingungen beinhalten einen Verweis auf jede schriftliche Kommunikation.
- Ein Gesetz oder eine Bestimmung eines solchen ist ein Verweis auf diese Regel oder Bestimmung, die zum Zeitpunkt des Sachverhalts in Kraft ist.
- Eine „Partei“ oder „Teile“ bezieht sich je nach Wortlaut der Frist auf den Kunden, den Lieferanten oder beide.
- Im Singular verwendete Begriffe schließen den Plural ein und umgekehrt. • Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen auch das andere Geschlecht ein.
Die Waren werden in den im Vertrag angegebenen Einheiten geliefert. Kundenbestellungen, die in abweichenden Mengen eingehen, werden entsprechend angepasst. Die Abbildungen, Fotografien oder Beschreibungen, seien sie in den Katalogen, Prospekten, Preislisten oder anderen vom Lieferanten herausgegebenen Unterlagen enthalten, dienen nur der Beschreibung und sind in keinem Fall für die verbindlich des Herstellers oder des Lieferanten. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, falls dies erforderlich ist, um geltende Sicherheitsmaßnahmen oder andere gesetzliche oder behördliche Anforderungen zu erfüllen oder wenn die Waren auf der Grundlage einer bestimmten zu liefern sind Kundenwunsch. Keine Bestellung, die vom Lieferanten angenommen wurde, kann vom Kunden storniert werden, außer mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und unter der Bedingung, dass der Kunde den Lieferanten vollständig schadlos hält für alle Verluste (einschließlich Gewinnverluste), Kosten (einschließlich Kosten für verwendete Arbeiten und Materialien), Schäden, Gebühren und Auslagen, die dem Lieferanten nach einer solchen Stornierung entstehen. Der Lieferant kann die Stornierung der Bestellung jederzeit ablehnen und die Erfüllung des Vertrages verlangen. Sieht der Vertrag auch vor, dass der Lieferant eine gebrauchte Ware vom Kunden zurücknimmt, muss dieser die gebrauchte Ware innerhalb von 15 Tagen an das Lager des Lieferanten senden der Auftragsbestätigung; In diesem Fall kann der Anbieter den Preis der gebrauchten Waren des Kunden von der Summe, die der Kunde dem Anbieter schuldet, absetzen. In diesem Fall kann der Anbieter den Preis der gebrauchten Waren des Kunden von der Summe, die der Kunde dem Anbieter schuldet, absetzen. In jedem Fall legen die Parteien fest, dass die abgeschlossenen Verträge als getrennt betrachtet werden und es daher zu zwei getrennten Verkäufen kommt: der erste vom Lieferanten an den Kunden und der zweite vom Kunden an den Lieferanten; Wenn also z Ist die vom Lieferanten abgeholte Ware aus irgendeinem Grund nicht reparierbar oder entspricht sie nicht den Wünschen desselben oder den Erklärungen des Auftraggebers, so hat dieser dem Lieferanten die volle Summe des Produktes (Auftragsgegenstandes) per Vorkasse zu zahlen Anbieter. Beim Lieferanten eingegangene Ware gilt „vorbehaltlich der Analyse und technischen Freigabe“ als zurückgenommen.
Für den Fall, dass im Vertrag oder in der Bestellung kein Lieferort angegeben ist, wird der Lieferant den Kunden nach der Lieferadresse fragen oder die Ware in seinen Lagern zur Abholung bereitstellen. Die Kosten für die Lieferung der Ware gehen stets zu Lasten des Kunden. Das im Kostenvoranschlag oder in der Bestellung angegebene Lieferdatum gilt als ungefähr und die Lieferzeit darf kein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sein, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich schriftlich von den Parteien festgelegt. Die Waren können vom Lieferanten vor dem Liefertermin geliefert werden, indem der Kunde mit angemessener Frist benachrichtigt wird. Wenn der Kunde die Waren oder einen Teil davon nicht am Liefertermin abnimmt und / oder die Anweisungen, Dokumente nicht zur Verfügung stellt , Lizenzen, Zustimmungen oder Genehmigungen, die für die rechtzeitige Lieferung der Waren erforderlich sind, ist der Lieferant berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden, auch per E-Mail, die Waren bei Dritten zu lagern oder Anweisungen zur Lagerung zu erteilen Parteien oder durch Einlagerung der Ware beim Spediteur. Von diesem Moment an geht das Risiko bezüglich der Waren auf den Käufer über und die Lieferung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem die Mitteilung gesendet wurde. In diesem Fall hat der Besteller dem Lieferanten alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich Lager- und Versicherungskosten, die durch diesen Ausfall entstehen, zu erstatten. Mit Wirkung ab dem Datum des Vertragsbeginns beginnt der Lieferant mit der Ausführung unter Berücksichtigung des gezahlten Preises und gemäß diesen Regeln und Bedingungen und denen, die im Kostenvoranschlag oder in seinen Anhängen festgelegt sind. Vor Annahme der Ware ist der Kunde verpflichtet Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Verpackung und melden Sie festgestellte Abweichungen schriftlich direkt dem Kurierdienst. Im Falle von Beschädigungen oder Manipulationen an der Verpackung kann der Kunde entscheiden, ob er die Ware unter Vorbehalt annimmt oder die Lieferung nicht annimmt, daher ist er verpflichtet, den Lieferanten per E-Mail über die festgestellten Anomalien und jede vollständige Nichtbeachtung zu informieren Annahme oder eines Teils der Ware, so dass letztere Ansprüche gegen den Spediteur geltend machen kann. Der Lieferant schließt jede Verantwortung und jeden Anspruch des Kunden für die Ware aus, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht als mangelhaft in der Verpackung erklärt hat.
Weitere Informationen finden Sie in den Transportbedingungen
- im Falle von Waren, die an die Räumlichkeiten des Lieferanten geliefert werden sollen, wenn der Lieferant dem Kunden schriftlich mitteilt, dass die Waren zur Lieferung verfügbar sind;
- bei Waren, die außerhalb des Betriebsgeländes des Lieferanten zu liefern sind, zum Zeitpunkt der Lieferung; für den Fall, dass der Käufer die Ware ab dem Zeitpunkt der Bestandsanzeige nicht abgenommen hat;
- im Falle von Waren, die vom Lieferanten installiert werden, wenn der Lieferant dem Kunden mitteilt, dass die Installation abgeschlossen ist. Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur tatsächlichen Zahlung des vereinbarten Preises (Verkauf mit Eigentumsvorbehalt Art. 1523 und SEGG CC). Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Fristen kann der Lieferant nach seiner Wahl den Vertrag mit Schadensersatz kündigen und die Rückgabe der Ware in dem Zustand verlangen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden befand (nebst der Originalverpackung und aller Begleitpapiere) oder die Aufforderung zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises und nicht bezahlt oder die fehlenden Raten.
Im ersten Fall ist der Lieferant berechtigt, erhaltene Beträge als Vertragsstrafe gemäß ART. 1525 II Komma StGB, ex lege als Schadensersatz bei Kündigung vorgesehen. Unbeschadet der Bestimmungen der ersten 3 Punkte dieses Absatzes übernimmt der Käufer die Risiken für den Vermögenswert ab dem Zeitpunkt der Lieferung EX ART. 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die in seinem Eigentum stehenden Waren nach Beendigung des Vertrages wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ermächtigt den Lieferanten unwiderruflich, während der üblichen Geschäftszeiten das Gelände des Kunden zu betreten, um die gelieferte, aber nicht vollständig bezahlte Ware abzuholen nach Prüfung auf Einhaltung der Archivierungs- und Kennzeichnungspflichten. In jedem Fall hat der Kunde die Rückgabe der im Eigentum des Lieferanten stehenden Waren und verwahrten Waren zu veranlassen, wenn:
- vom Lieferanten nach (teilweiser oder vollständiger) Nichtzahlung des vereinbarten Preises verlangt wird;
- Der Kunde, der den Preis der Ware noch nicht bezahlt hat, befindet sich in einem Insolvenzverfahren.
Der Lieferant kann den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten zu übertragen.
Falls der Kunde erst nach Erhalt des Produkts feststellt, dass er ein anderes Produkt bestellt hat als das tatsächlich benötigte, oder falls er das Produkt zurückgeben möchte, hat er bis zu 14 Tage ab Erhalt des Produkts Zeit, dem Lieferanten per E-Mail seinen Wunsch nach einem Produktumtausch oder einer Rückgabe mitzuteilen, unter Angabe des Produkts, des Verkaufsdatums sowie des Produktcodes, gegen den der Austausch erfolgen soll.
Der Kunde wird daher, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Stelle, das Produkt an den Lieferanten zurücksenden und dabei darauf achten, es vorzugsweise in der Originalverpackung oder in einer anderen Verpackung zu versenden, die geeignet ist, das Produkt während des Transports zu schützen, um Schäden, Feuchtigkeitseinwirkung oder andere Beeinträchtigungen zu vermeiden.
In diesen Fällen gehen die Versandkosten sowie die Organisation des Versands vollständig zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist in jedem Fall für eine ordnungsgemäße Verpackung des Produkts verantwortlich, damit dieses unversehrt ankommt. Sollte das Produkt infolge einer unsachgemäßen Verpackung durch den Kunden beschädigt beim Lieferanten eintreffen, was somit nicht in die Verantwortung des Transportunternehmens fällt, kann der Lieferant das Produkt nicht annehmen und keine Gutschrift ausstellen.
Bei Eingang des Produkts prüft der Lieferant die Unversehrtheit der Verpackung. Falls festgestellt wird, dass die Verpackung beschädigt ist, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen das Produkt ablehnen oder nur unter Vorbehalt annehmen. Der Lieferant wird dem Kunden anschließend schriftlich, ergänzt durch Fotos, den Zustand mitteilen, in dem das Produkt eingegangen ist, und darauf hinweisen, dass aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung durch den Kunden oder eines unsachgemäßen Transports durch das Transportunternehmen ein Umtausch nicht akzeptiert werden kann. In diesem Fall muss sich der Kunde direkt an das Transportunternehmen wenden, sofern die Organisation und die Kosten des Versands zu seinen Lasten gingen und das Produkt während des Transports durch den Spediteur manipuliert wurde.
Sobald das Produkt beim Lieferanten eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Verpackung unversehrt ist oder unter Vorbehalt angenommen wurde, führt der Lieferant eine technische Analyse durch, um die Integrität und Funktionsfähigkeit des Produkts festzustellen. Wird festgestellt, dass das Produkt unbenutzt und voll funktionsfähig ist und keinen Einflüssen ausgesetzt war, die seine Eigenschaften beeinträchtigen könnten, berechnet der Lieferant dem Kunden eine pauschale technische Analysegebühr in Höhe von 50,00 €.
Falls sich herausstellt, dass das Produkt benutzt und verschmutzt ist, berechnet der Lieferant eine pauschale Mietgebühr in Höhe von 10 % des Produktwertes.
Sollte das Produkt verschmutzt, defekt oder manipuliert sein, berechnet der Lieferant nach vorheriger Mitteilung an den Kunden die Kosten für die Wiederherstellung des Produkts (z. B. technologische Reinigung, Reparatur usw.).
Der Lieferant behält sich eine Frist von maximal 60 Tagen ab Feststellung des Produktzustands vor, um die Rechnung über die oben genannten Kosten auszustellen.
Nach Eingang der Mitteilung des Kunden über den Produktumtausch prüft der Lieferant, ob das gewünschte Produkt bereits lieferbar ist oder innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Frist regeneriert werden kann.
- Den Vertrag beenden;
- Fordern Sie die Rückgabe des Vermögenswerts gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen an;
- Weitere Lieferungen oder Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an den Kunden auszusetzen;
- Verrechnen Sie die für verschiedene (noch zu liefernde) Waren oder Dienstleistungen eingezogenen Beträge mit dem fälligen und bereits verfallenen Betrag mit dem daraus resultierenden Recht, eine neue Zahlung für die noch zurückzugebenden Waren oder Dienstleistungen zu verlangen, und mit dem Recht, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, es sei denn nach Zahlung (gemäß Art. 1460 des Zivilgesetzbuches);
Die Parteien vereinbaren Folgendes:
- Sie werden alle im Angebot oder in anderen Vereinbarungen enthaltenen Informationen vertraulich behandeln;
- Sie werden keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben;
- Sie werden keine vertraulichen Informationen für andere als die in diesen Regeln und Bedingungen der Vereinbarung vorgesehenen Zwecke verwenden;
- Garantieren, dass keiner seiner Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater eine Handlung vornehmen wird, die, wenn sie von dieser Partei vorgenommen würde, eine Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung darstellen würde.
Jede Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen an:
- jeder Subunternehmer oder Lieferant dieser Partei;
- jede Regierungsbehörde oder Regulierungsbehörde;
- Mitarbeiter oder Manager dieser Partei oder einer der oben genannten Personen, Parteien oder Organisationen nur in dem Umfang, der zur Erreichung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Zwecke erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, und in jedem Fall mit der Information derjenigen, die dies tun erhalten, dass die Informationen vertraulich sind, und von ihnen – mit Ausnahme öffentlicher Stellen – eine schriftliche Verpflichtung einzuholen, die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und sie nur für die Zwecke zu verwenden, für die die Offenlegung erfolgt.
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